Sehr geehrte PatientInnen,

ab dem 01.01.2024 wird das E-Rezept in Deutschland vom Bundesgesundheitsministerium und der GEMATIK mittels Telematikinfrastruktur verpflichtend eingeführt. Zum E-Rezept und unseren Abläufen benötigen Sie einige Informationen: (Stand 30.12.23)

  1. Im Gegensatz zu unserem Pilotprojekt zum E-Rezept 2019 mit der Techniker Krankenkasse ist das deutschlandweite E-Rezept von der GEMATIK leider fehleranfällig. Falls etwas technisch nicht funktioniert oder Sie mit den Abläufen bei uns unzufrieden sind, beschweren Sie sich bitte beim Bundesgesundheitsminister! Wir sind für sämtliche Probleme NICHT verantwortlich!
  2. Bestellen Sie bitte nur einmal im Quartal und möglichst zu Ihrem Termin, rechtzeitig und vollständig Ihren gesamten Quartalsbedarf, damit uns keine Mehrarbeit entsteht!
  3. Das E-Rezept kann nur für Medikamente von GKV-Versicherten ausgestellt werden!
  4. Hilfsmittel-Rezepte, z.B. für Teststreifen, müssen weiterhin auf dem rosa Papierrezept für GKV-Versicherte ausgedruckt werden!
  5. PKV-Versicherte erhalten weiterhin ein blaues Papierrezept!
  6. E-Rezepte können nur ausgestellt werden, wenn Sie bereits im aktuellen Quartal Ihre Gesundheitskarte in unserer Praxis eingelesen haben!
  7. E-Rezepte können von Ihnen erst 2 Werktage später in der Apotheke eingelöst werden! Dazu müssen Sie in der Apotheke nur Ihre Gesundheitskarte oder Handy-App vorlegen. Sie bekommen von uns kein Papierrezept und keinen QR-Code ausgedruckt.

Beispiel:

Sie bestellen als GKV-Versicherter am Freitag-Nachmittag (Praxis geschlossen) über unseren Rezept-AB oder per E-Mail ein Folgerezept für Medikamente und haben Ihre Gesundheitskarte in diesem Quartal schon bei uns eingelesen, dann können Sie erst am Dienstag Ihre bestellten Medikamente mittels E-Rezept mit Ihrer Gesundheitskarte oder Handy-App in der Apotheke abholen oder sich liefern lassen.

  1. Rosa Hilfsmittel-Papierrezepte für GKV-Versicherte oder blaue Papierrezepte für PKV-Versicherte können weiterhin 2 Werktage später bei uns am Empfang mit Ihrer gültigen Gesundheitskarte abgeholt werden.
  2. Der Wunsch nach einem bisher nicht verordneten Medikament muss erst im Arztgespräch geklärt werden.
  3. Zur Bestellung eines Folgerezeptes ist mindestens alle 6 Monate ein persönlicher Arztkontakt notwendig. Bitte vereinbaren Sie also rechtzeitig einen Termin.
  4. Falls jemand anderes Ihr Rezept für Sie bei uns abholen soll, benötigt er dafür von Ihnen eine schriftliche Vollmacht.

 

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das Jahr 2024!

Ihr Diabetesteam