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REZEPTE

Bestellen Sie bitte am besten zu Ihrem Termin, rechtzeitig und vollständig Ihren gesamten Quartalsbedarf einmalig pro Quartal, damit uns keine Mehrarbeit entsteht! Folgerezepte können bequem 24 Stunden täglich über unsere Rezepthotline bestellt werden. Sprechen Sie dazu einfach Ihren Rezeptwunsch (Medikament und Dosis) laut und deutlich mit Ihrem Namen auf unseren Anrufbeantworter. Sie können uns Ihren Wunsch auch persönlich oder am Telefon mitteilen bzw. per Email, Rezeptformular oder Fax bestellen. Ein E-Rezept können Sie nur bestellen, wenn bereits im aktuellen Quartal Ihre Gesundheitskarte bei uns eingelesen wurde. In der Regel können Sie ein E-Rezept 2 Werktage später mit Ihrer Gesundheitskarte oder Handy-App in der Apotheke einlösen. Ein Papierrezept können Sie ebenfalls 2 Werktage später, oder in dringenden Fällen auch sofort mit Wartezeit, am Empfang im 2. Stock mit Ihrer gültigen Gesundheitskarte abholen. Eine Zusendung des Papierrezeptes per Post ist ebenfalls möglich, wenn in dem Quartal Ihre gültige Gesundheitskarte schon eingelesen wurde. Gesetzlich Versicherte müssen uns dazu Porto hinterlegen, während dies bei Privatversicherten abgerechnet werden kann.

Bitte beachten Sie:

Der Wunsch nach einem bisher nicht verordneten Medikament muss im Arztgespräch geklärt werden. Zur Bestellung eines Folgerezeptes ist mindestens alle 6 Monate ein persönlicher Arztkontakt notwendig. Bitte vereinbaren Sie also rechtzeitig einen Termin. Falls jemand anderes Ihr Papierrezept für Sie bei uns abholen soll, benötigt er dafür von Ihnen eine schriftliche Vollmacht. 

Regelungen zum E-Rezept

Sehr geehrte Patient*innen,

seit dem 01.01.2024 wurde das E-Rezept in Deutschland vom Bundesgesundheitsministerium und der GEMATIK mittels Telematikinfrastruktur verpflichtend eingeführt. Zum E-Rezept und unseren Abläufen benötigen Sie einige Informationen: (Stand 01.01.24)

  1. Im Gegensatz zu unserem Pilotprojekt zum E-Rezept 2019 mit der Techniker Krankenkasse ist das deutschlandweite E-Rezept von der GEMATIK leider fehleranfällig. Falls etwas technisch nicht funktioniert oder Sie mit den Abläufen bei uns unzufrieden sind, beschweren Sie sich bitte beim Bundesgesundheitsminister! Wir sind für sämtliche Probleme NICHT verantwortlich!
  2. Bestellen Sie bitte nur einmal im Quartal und möglichst zu Ihrem Termin, rechtzeitig und vollständig Ihren gesamten Quartalsbedarf, damit uns keine Mehrarbeit entsteht!
  3. Das E-Rezept kann nur für Medikamente von GKV-Versicherten ausgestellt werden!
  4. Hilfsmittel-Rezepte, z.B. für Teststreifen, müssen weiterhin auf dem rosa Papierrezept für GKV-Versicherte ausgedruckt werden!
  5. PKV-Versicherte erhalten weiterhin ein blaues Papierrezept!
  6. E-Rezepte können nur ausgestellt werden, wenn Sie bereits im aktuellen Quartal Ihre Gesundheitskarte in unserer Praxis eingelesen haben!
  7. E-Rezepte können von Ihnen erst 2 Werktage später in der Apotheke eingelöst werden! Dazu müssen Sie in der Apotheke nur Ihre Gesundheitskarte oder Handy-App vorlegen. Sie bekommen von uns kein Papierrezept und keinen QR-Code ausgedruckt.
    Beispiel:
    Sie bestellen als GKV-Versicherter am Freitag-Nachmittag (Praxis geschlossen) über unseren Rezept-AB oder per E-Mail ein Folgerezept für Medikamente und haben Ihre Gesundheitskarte in diesem Quartal schon bei uns eingelesen, dann können Sie erst am Dienstag Ihre bestellten Medikamente mittels E-Rezept mit Ihrer Gesundheitskarte oder Handy-App in der Apotheke abholen oder sich liefern lassen.
  8. Rosa Hilfsmittel-Papierrezepte für GKV-Versicherte oder blaue Papierrezepte für PKV-Versicherte können weiterhin 2 Werktage später bei uns am Empfang mit Ihrer gültigen Gesundheitskarte abgeholt werden.
  9. Der Wunsch nach einem bisher nicht verordneten Medikament muss erst im Arztgespräch geklärt werden.
  10. Zur Bestellung eines Folgerezeptes ist mindestens alle 6 Monate ein persönlicher Arztkontakt notwendig. Bitte vereinbaren Sie also rechtzeitig einen Termin.
  11. Falls jemand anderes Ihr Rezept für Sie bei uns abholen soll, benötigt er dafür von Ihnen eine schriftliche Vollmacht.

Rezept-Tel.: 040-244249819
Rezept-Fax: 040-244249869
Rezept-Email: rezepte@hamburg-diabetes.de