Besucher (außer Patienten) unserer Praxis benötigen ab 24.11.21 neg. Corona-Schnelltest!
ACHTUNG!
Das neue Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ab morgen Besucher unserer Praxis, die keine Patienten sind, einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen müssen! Können die Besucher dies nicht, ist der Eintritt in unsere Praxis leider nicht möglich!