Der Gesundheitsminister gefährdet durch die Reform die Versorgung von 11 Millionen Menschen mit Diabeteserkrankung. Das GVSG sieht vor, dass jeder Patient nur einen Hausarzt hat, welcher von den Krankenkassen im Zuge der Jahrespauschale bezahlt wird. Da die meisten Patienten in Diabetesschwerpunktpraxen von hausärztlich niedergelassenen Diabetologen versorgt werden, würden diese als Rückgrat der Diabetologie und nicht primären Hausarzt des Patienten nicht mehr bezahlt werden. Die Versorgung der Patienten wird durch die aktuelle Fassung des GVSG massiv gefährdet. Durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wird die Diabetologie in kleinen Krankenhäusern schon deutlich eingeschränkt, was die ambulante Diabetologie auffangen müsste. Wenn die Schwerpunktpraxen nicht bezahlt werden, sind die Patienten mit der ausgeprägtesten Diabeteserkrankung ohne adäquate Betreuung.